Wer sein gebrauchtes Auto bestmöglich verkaufen will, sei es bei einem Händler oder privat, wird es zunächst einmal innen und außen auf Hochglanz bringen und kleine Lackschäden ausbessern, denn zunächst wird das Fahrzeug von außen in Augenschein genommen. Aber auch technisch sollte alles in einem einwandfreien Zustand sein. Ein eventuell bereits reparierter Unfallschaden muss hierbei zwingend offengelegt werden! Um einschätzen zu können, wie viel das Kaufobjekt wert ist stehen wir gerne zur Verfügung.
Einen Vordruck für einen rechtssicheren Kaufvertrag bekommt man zu Beispiel beim ADAC.
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf
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Gutachten - wer zahlt?
Diese Frage stellen sich Geschädigte jeden Tag und sie ist mit einer der Gründe, weswegen oftmals kein Sachverständigengutachten beauftragt wird. Das die Regulierung durch einen Schadenservice der gegnerischen Versicherung aber oftmals nicht alle Ansprüche abdeckt wird dabei häufig übersehen.
Nutzungsausfallentschädigung
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130% Regelung?
Die Kosten für eine Kfz Reparatur nach einem Schadenfall sind höher als die Wiederbeschaffungskosten? Wie muss man vorgehen? Welche Regelungen gibt es?