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Ersatz der Mehrwertsteuer

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Keine Erstattung der Mehrwertsteuer bei finktiver Abrechung!

Ersatz der Mehrwertsteuer

Neues BGH-Urteil: Keine Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die Umsatzsteuer bei einer fiktiven Schadensregulierung nicht erstattungsfähig ist. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug später tatsächlich repariert wird.
Urteil vom 05.04.2022 – VI ZR 7/21
Quelle: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/bgh-kippt-die-umsatzsteuer-bei-fiktiver-schadensregulierung

Kernaussagen des Urteils

  • Bei fiktiver Abrechnung werden nur Nettoreparaturkosten ersetzt.
  • Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn eine konkrete Reparaturrechnung vorliegt.
  • Das sogenannte Vermischungsverbot untersagt, fiktive und konkrete Abrechnung zu kombinieren.
  • Wer fiktiv abrechnet, kann die Umsatzsteuer später nicht nachfordern, selbst nach einer Reparatur.

Bedeutung für Geschädigte

Viele Unfallbeteiligte gehen davon aus, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich erstattungsfähig ist. Das Urteil zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Die Entscheidung wirkt sich direkt auf die Höhe der Schadenszahlung aus.


Handlungsempfehlungen aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen

1. Transparente Aufklärung vor Gutachtenerstellung

Wir weisen Geschädigte darauf hin, dass bei fiktiver Abrechnung keine Umsatzsteuer erstattet wird. So vermeiden Sie spätere Konflikte mit der Versicherung.

2. Präzise und vollständige Gutachten

Ein gutes Gutachten enthält:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW)
  • Restwert
  • Reparaturkosten
  • Hinweise zur steuerlichen Behandlung je nach Abrechnungsform

Damit schaffen Wir eine sichere Grundlage für die Entscheidung des Geschädigten.

3. Beratung zur optimalen Abrechnungsart

Analysieren Sie gemeinsam mit uns:

  • ob eine konkrete Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist
  • ob ein Gutachten zur fiktiven Abrechnung sinnvoll bleibt
  • wie sich die Entscheidung finanziell auswirkt

Dies hilft Ihnen, die für Sie günstigste Variante zu wählen.

4. Hinweis zu Teilreparaturen

Wenn nach einer fiktiven Abrechnung eine Teilreparatur erfolgt, bleibt die Umsatzsteuer dennoch ausgeschlossen. Dieser Punkt ist für den Geschädigten entscheidend.


Fazit

Das Urteil des BGH verändert die Schadensregulierung deutlich. Geschädigte benötigen nun mehr Orientierung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger unterstützt mit fachlicher Expertise, klaren Bewertungen und praxisnahen Empfehlungen.