Mittlere Stundenverrechnungssätze: Was steht Ihnen bei der fiktiven Abrechnung wirklich zu?
Wer nach einem unverschuldeten Unfall den Schaden an seinem Fahrzeug nicht sofort reparieren lässt, wählt oft den Weg der fiktiven Abrechnung. Hierbei lassen Sie sich den Schaden auf Basis eines Sachverständigengutachtens netto auszahlen. Doch genau hier setzen Versicherer oft den Rotstift an und kürzen die im Gutachten kalkulierten Stundenverrechnungssätze.
Ein häufiger Streitpunkt: Dürfen Versicherer Sie einfach auf eine günstigere Werkstatt verweisen, oder haben Sie Anspruch auf die sogenannten mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze?
Was sind „mittlere Stundenverrechnungssätze“?
Ein qualifizierter Kfz-Gutachter ermittelt für sein Gutachten die Kosten der Instandsetzung des Schadens. Dabei werden gerade bei neueren Fahrzeugen oft die Stundenverrechnungssätze von markengebundenen Fachwerkstätten herangezogen.
Bei älteren Fahrezeugen ohne durchgängigen Wartungsnachweis in einer Herstellerwerkstatt wird für die Schadenkalkulation der mittlere ortsübliche Stundenverechnungssatz genutzt. Dieser bildet den Durchschnitt der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Werkstattbetriebe einer Region ab.
Die aktuelle Rechtslage: Das sagt der BGH
Besonders spannend ist die aktuelle Entwicklung durch den Bundesgerichtshof (BGH). In einem wegweisenden Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. VI ZR 300/24) hat der BGH die Rechte der Geschädigten erneut gestärkt:
- Keine Offenlegungspflicht: Wenn Sie fiktiv abrechnen, müssen Sie der Versicherung nicht offenlegen, wie oder wo Sie tatsächlich repariert haben (z. B. günstiger im Ausland).
- Maßstab ist das Gutachten: Entscheidend ist der Betrag, den ein Sachverständiger für eine fachgerechte Reparatur in einer regionalen Werkstatt ermittelt hat.
Wann ist ein Verweis auf günstigere Sätze unzulässig?
Versicherungen versuchen regelmäßig, die Stundenverrechnugssätze im Schadengutachten auf das Niveau einer „freien Werkstatt“ zu drücken.
Sie darf Sie jedoch nicht in jedem Fall auf eine günstigere Werkstatt verweisen. Ein Verweis ist meist dann unzulässig, wenn:
- Das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist: Hier dürfen Sie in der Regel immer markengebundene Preise abrechnen.
- Scheckheftgepflegt: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Auto bisher immer in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt unzumutbar.
- Fehlende Gleichwertigkeit: Die Ersatzwerkstatt muss denselben Qualitätsstandard wie eine Vertragswerkstatt bieten.
Wichtig: Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze bilden den Durchschnitt aller repräsentativen Werkstätten einer Region ab. Damit wird verhindert, dass Geschädigte auf „Dumpingpreise“ verwiesen werden, die nur durch exklusive Sonderkonditionen der Versicherer zustande kommen.
Fazit: Ihr Recht auf eine faire Regulierung
Lassen Sie sich nicht von automatisierten Prüfberichten der Versicherungen verunsichern. Diese kürzen oft pauschal die Verrechnungssätze, ohne die individuelle Situation Ihres Fahrzeugs oder die regionalen Gegebenheiten zu prüfen.
Als Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger kalkulieren wir Ihren Schaden präzise und nach aktueller Rechtsprechung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Anspruch auf einer rechtlich soliden Basis steht.
Haben Sie ein Kürzungsschreiben erhalten?
Sprechen Sie uns an – wir prüfen für Sie, ob die Verweisung der Versicherung zulässig ist oder ob Ihnen abweichende Stundenverrechnungssätze zustehen!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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